Ratgeber

Bieterfragen stellen: Wann, wie und mit welcher Frist

Bieterfragen sind Fragen an die Vergabestelle zu den Vergabeunterlagen. Sie stellen sie über die Vergabeplattform, möglichst früh und mit klarem Bezug zur Stelle in den Unterlagen. Die Antworten gehen in der Regel an alle Bieter. Wer einen Fehler in den Unterlagen erkennt, sollte ihn zügig rügen.

Wann sich eine Bieterfrage lohnt

  • Zwei Stellen in den Unterlagen widersprechen sich.
  • Eine Anforderung ist unklar oder lässt mehrere Auslegungen zu.
  • Eine Angabe fehlt, zum Beispiel Menge, Termin oder Ort.
  • Ein Formblatt passt nicht zur Leistung.
  • Sie vermuten einen Fehler oder eine unnötige Einschränkung des Wettbewerbs.

Keine Frage lohnt sich, wenn die Antwort schon in den Unterlagen steht. Lesen Sie deshalb zuerst alles.

So stellen Sie die Frage

  1. Nutzen Sie den Weg, den die Vergabeunterlagen nennen. Meist ist das die Vergabeplattform, nicht eine E-Mail an eine beliebige Person.
  2. Stellen Sie eine Frage je Thema und nennen Sie die Stelle: Dokument, Seite und Abschnitt.
  3. Formulieren Sie sachlich und kurz. Nennen Sie, was unklar ist, und wenn möglich Ihre Annahme.
  4. Geben Sie keine Hinweise auf Ihr Angebot oder Ihren Preis.
  5. Halten Sie die Frist für Bieterfragen ein, falls die Unterlagen eine nennen.

Gut und schlecht formuliert

Eher ungeeignetBesser
Das Preisblatt ist unklar.Preisblatt, Position 2.3: Sind die Anfahrtskosten im Einheitspreis enthalten oder gesondert anzugeben?
Wie ist das mit den Referenzen?Bewerbungsbedingungen, Abschnitt Eignung: Gilt eine Referenz, deren Leistung vor drei Jahren und zwei Monaten endete, noch als „der letzten drei Jahre“?

Antworten und Fristen

Die Vergabestelle beantwortet Fragen in der Regel für alle Bieter gemeinsam, damit niemand einen Vorteil hat. Die Antworten stehen meist als Protokoll oder Mitteilung auf der Vergabeplattform. Lesen Sie sie vollständig: Sie können Anforderungen klarstellen oder ändern, und sie gelten oft als Teil der Vergabeunterlagen.

Bis wann Sie fragen können und bis wann die Vergabestelle antworten muss, hängt vom Verfahren ab und steht in den Unterlagen.

Bieterfrage und Rüge sind zwei Dinge

Erkennen Sie in den Vergabeunterlagen einen Fehler, zum Beispiel einen Verstoß gegen das Vergaberecht, sollten Sie ihn gegenüber der Vergabestelle zügig rügen. Wer wartet, kann später unter Umständen keine Nachprüfung mehr beantragen. Eine Bieterfrage ist nicht automatisch eine Rüge. Wie und bis wann Sie rügen müssen, klärt eine Fachperson für Vergaberecht. Dieser Ratgeber gibt dazu keine Rechtsberatung.

Wie das TenderTool dabei hilft

Das TenderTool findet widersprüchliche oder unklare Stellen in den Unterlagen und schlägt Fragen an die Vergabestelle vor. Sie bearbeiten den Entwurf und behalten den Status im Blick: entworfen, eingereicht, beantwortet. Ab Professional lesen Sie das Antwortprotokoll der Vergabestelle ein, damit die Antworten in die Ausschreibung einfließen. Gestellt wird die Frage von Ihnen, über die Vergabeplattform.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Wie lange vor der Angebotsfrist kann ich Fragen stellen?

Das bestimmen die Vergabeunterlagen. Manche nennen einen letzten Termin für Bieterfragen. Stellen Sie Ihre Fragen, sobald Sie die Unterlagen gelesen haben.

Sehen andere Bieter meine Frage?

Die Antwort in der Regel schon, damit alle denselben Stand haben. Ob Ihr Firmenname genannt wird, hängt von der Vergabeplattform ab.

Muss die Vergabestelle antworten?

Wenn Fragen rechtzeitig gestellt werden und sich auf die Unterlagen beziehen, sollte sie antworten. Wie schnell und bis wann, regeln das Vergaberecht und die Unterlagen. Fragen Sie im Zweifel eine Fachperson.

Kann ich telefonisch fragen?

Verlassen Sie sich nicht auf Auskünfte am Telefon. Maßgeblich ist, was schriftlich über die Vergabeplattform kommt und allen Bietern gleichermaßen zur Verfügung steht.