Was sind KO-Kriterien bei Ausschreibungen?
KO-Kriterien sind Anforderungen einer Ausschreibung, bei deren Nichterfüllung das Angebot ausgeschlossen wird. „KO-Kriterium“ ist kein feststehender Rechtsbegriff, sondern der übliche Ausdruck für Mindestanforderungen und Ausschlussgründe. Sie stehen in den Vergabeunterlagen und sollten vor jeder weiteren Arbeit geprüft werden.
Was ein KO-Kriterium ist
Die Vergabestelle legt fest, was ein Angebot mindestens erfüllen muss. Erfüllt es eine dieser Anforderungen nicht, wird es nicht gewertet, auch wenn Preis und Konzept überzeugen. Im Alltag nennen Bieter das KO-Kriterien. In den Unterlagen heißen sie je nach Verfahren Mindestanforderungen, Ausschlusskriterien, Ausschlussgründe oder zwingende Anforderungen.
Wichtig ist der Unterschied zu den Zuschlagskriterien. Sie entscheiden darüber, welches Angebot unter den zugelassenen das beste ist, zum Beispiel nach Preis, Qualität oder Konzept. KO-Kriterien entscheiden darüber, ob Ihr Angebot überhaupt mitspielt.
KO-, Eignungs- und Zuschlagskriterien im Vergleich
| Art | Die Frage dahinter | Beispiel | Folge bei Nichterfüllung |
|---|---|---|---|
| KO-Kriterium (Mindestanforderung) | Erfüllt das Angebot die Pflichtanforderungen? | Eine geforderte Ausstattung ist vorgeschrieben. | Ausschluss des Angebots |
| Eignungskriterium | Ist das Unternehmen geeignet, den Auftrag zu leisten? | Zwei vergleichbare Referenzen sind nachzuweisen. | Ausschluss, wenn der Nachweis fehlt |
| Zuschlagskriterium | Welches zugelassene Angebot ist das beste? | Preis 60 %, Konzept 40 %. | Weniger Punkte, kein Ausschluss |
Typische KO-Kriterien
- Die Angebotsfrist wird nicht eingehalten.
- Eine geforderte Erklärung oder ein geforderter Nachweis fehlt.
- Das Preisblatt ist nicht vollständig ausgefüllt oder wurde verändert.
- Eine Unterschrift oder Signatur fehlt, wo sie verlangt ist.
- Eine Mindestanforderung an die Leistung wird nicht erfüllt, etwa bei Menge, Qualität oder Ausstattung.
- Die Vergabeunterlagen wurden geändert oder ergänzt.
- Das Angebot wird in der falschen Form abgegeben, zum Beispiel per E-Mail statt über die Vergabeplattform.
So finden Sie die KO-Kriterien in den Unterlagen
- Lesen Sie zuerst die Aufforderung zur Angebotsabgabe und die Bewerbungsbedingungen. Dort stehen Form, Frist und die geforderten Unterlagen.
- Suchen Sie in der Leistungsbeschreibung nach Wörtern wie „muss“, „zwingend“, „Mindestanforderung“ und „Ausschluss“.
- Prüfen Sie die Formblätter und Eigenerklärungen. Oft steht dort, welche Angabe zum Ausschluss führt.
- Notieren Sie jede Anforderung mit Fundstelle, damit Sie am Ende abhaken können.
- Bei widersprüchlichen oder unklaren Stellen stellen Sie eine Bieterfrage.
Fehlt etwas? Nachreichen ist nicht immer möglich
Ob fehlende Unterlagen nachgefordert werden dürfen, hängt vom Verfahren und von der Art der Unterlage ab. Unternehmensbezogene Unterlagen wie ein Handelsregisterauszug lassen sich eher nachfordern als Angaben zum Preis oder zur Leistung. Verlassen Sie sich nicht darauf, sondern reichen Sie alles vollständig ein.
Im Zweifel fragen Sie die Vergabestelle oder eine Fachperson für Vergaberecht. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.
Wie das TenderTool dabei hilft
Die Detailanalyse des TenderTool liest die Vergabeunterlagen und listet alle Anforderungen, die KO-Kriterien hervorgehoben, je Los. Die Eignungsprüfung gleicht sie mit Ihrem Firmenprofil ab und zeigt, was erfüllt ist und was fehlt. Die KI kann sich irren: Prüfen Sie Fristen und Anforderungen vor der Abgabe immer selbst.
Häufige Fragen
Kurz beantwortet.
Was passiert, wenn ich ein KO-Kriterium nicht erfülle?
Die Vergabestelle schließt das Angebot in der Regel aus. Es wird dann nicht bewertet.
Kann ich fehlende Unterlagen nachreichen?
Manchmal. Ob die Vergabestelle fehlende Unterlagen nachfordern darf oder muss, hängt vom Verfahren und von der Unterlage ab. Verlassen Sie sich nicht darauf und reichen Sie alles vollständig ein.
Wo stehen die KO-Kriterien in den Unterlagen?
Meist in der Aufforderung zur Angebotsabgabe, in den Bewerbungsbedingungen, in der Leistungsbeschreibung und in den Formblättern. Eine feste Stelle gibt es nicht.
Ist „KO-Kriterium“ ein rechtlicher Begriff?
Nein. Gemeint sind Mindestanforderungen und Ausschlussgründe aus den Vergabeunterlagen und aus dem Vergaberecht.